Denkmalgeschützes Haus: Renovierung, Fördermittel

Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Bauten müssen die Hausbesitzer Auflagen einhalten, die oft die Kosten in die Höhe treiben. Suchen Hauseigentümer nach Fördermitteln, können sie sich zunächst an die Denkmalschutzbehörden in Gemeinden und Kreisen wenden. Diese vermitteln dann den Kontakt zu den Oberen Denkmalschutzbehörden wie etwa der Senatsbehörde oder dem Landesministerium. Fördermittel müssen vor gewünschten Baumaßnahmen beantragt werden. Dabei bezuschussen die Behörden aber ausschließlich Arbeiten, welche die geschützten Bauteile betreffen. Außerdem unterstützen sie nur Maßnahmen, die aufgrund der Auflagen über normale Ausgaben für die Renovierung hinausgehen.
Die Regelungen für die Förderung sind in den Bundesländern verschieden. So erhalten in einigen Ländern die Eigentümer die Mittel direkt von Denkmalschutzbehörden. Zuschüsse können darüber hinaus bei Landkreisen, Gemeinden oder Bezirken beantragt werden. Im Rahmen von Städtebauförderungen, Flurbereinigungen, Dorferneuerungen sowie dem Sozialen Wohnungsbau ist manchmal ebenfalls eine Förderung möglich. Was die Städtebauförderungen betrifft, werden besonders Vorhaben in Sanierungsgebieten unterstützt. Zusätzlich fördert der Bund seit 1950 den Erhalt von Denkmälern, die zum Beispiel kulturelle Leistungen des Staats repräsentieren.
Die Baumaßnahmen lassen sich oft auch von der Steuer absetzen. Dabei muss aber unterschieden werden, ob die Besitzer das Haus selbst nutzen oder es vermieten. Wohnen sie darin, können sie nach Abschluss der Sanierung 90 Prozent der Kosten im Laufe der nächsten neun Jahre absetzen (Stand 2011). Wollen sie das Haus vermieten, dürfen sie 100 Prozent ihrer Kosten über 12 Jahre hinweg absetzen. Dazu benötigen die Eigentümer eine Bescheinigung, die sie von Landesbehörden erhalten, wenn sie sich mit diesen wegen der Sanierung abstimmen.

